Allgemeine Geschäftsbedingungen für
HUNDEPENSION (Betreuung, Unterbringung, Tages- und Übernachtbetreuung)
EINZELCOACHINGS
SEMINARE, WORKSHOPS UND VERANSTALTUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Hundehalter/Teilnehmer und hundsein - Stand 05/2012
TEIL A – HUNDEPENSION (Betreuung, Unterbringung, Tages- und Übernachtbetreuung)
§ 1 Betreuungsvertrag
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Zwischen dem Hundehalter und hundsein wird ein Betreuungsvertrag über die Unterbringung und Versorgung des Hundes geschlossen.
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Jeder Hundehalter versichert, in zumutbarer Weise von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben. Mit Vertragsabschluss erkennt er diese an.
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Der Hundehalter erklärt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann.
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Der Hundehalter versichert das Bestehen einer speziellen Haftpflichtversicherung für seinen Hund. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist vor Beginn der Betreuung auszuhändigen.
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Sollten sich Angaben des Hundehalters als unzutreffend erweisen, ist hundsein zur fristlosen Kündigung sowie zur Geltendmachung pauschalen Schadenersatzes in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder weitergehenden Schadenersatzes berechtigt.
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Der Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Der Hundehalter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass hundsein den Hundehalter während der Betreuung telefonisch erreichen kann. Alternativ benennt der Hundehalter eine dritte Person, die weisungsberechtigt ist.
§ 2 Leistungsumfang
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hundsein verpflichtet sich, den Hund nach den Vorschriften des Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen zu betreuen und zu versorgen.
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Jeder Hund erhält während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf.
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Die nächtliche Unterbringung erfolgt in einem eigens eingerichteten Hundehaus. Tagsüber stehen Hundehaus und Privatgelände zur Verfügung.
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Die Tagesbetreuung findet von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr statt.
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Wird der Hund nicht bis 18:00 Uhr abgeholt, kann ein Betreuungsaufschlag von 20,00 € berechnet werden.
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Wird der Hund nicht bis 19:00 Uhr abgeholt, ist eine Abholung erst am nächsten Werktag möglich. Die Betreuungskosten werden in diesem Fall nach dem Übernachtungstarif berechnet.
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Der Hund erhält sein gewohntes Futter, welches vom Hundehalter mitzubringen ist. Ebenso sind ein sicheres Halsband, Hundemarken, eine sichere Leine sowie ein eigener Schlafplatz mitzubringen.
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Besonderheiten der Verpflegung oder medizinischen Versorgung sind bei Abgabe ausdrücklich mitzuteilen.
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Der zur Betreuung abgegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer zum vereinbarten Termin durch den Hundehalter oder einen hundsein bekannt gegebenen Vertreter abgeholt. Der Vertreter muss sich durch Vorlage eines Personalausweises identifizieren.
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Erfolgt keine Abholung, ist hundsein berechtigt, den Hund nach Ablauf von 14 Tagen einem Tierheim zu übergeben oder anderweitig zu vermitteln. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.
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Anfallende Stornierungskosten für den Aufenthalt trägt der Hundehalter.
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Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft sind Hunde vor dem Gelände anzuleinen. Es gelten die allgemeinen Anleinverpflichtungen des Landes Schleswig-Holstein.
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Der Hundehalter wird über die Form der Unterbringung und Haltung in einem Beratungsgespräch aufgeklärt. Dem Hundehalter ist bekannt, dass sein Hund in der Gruppe betreut wird, es kann zu Auseinandersetzungen unter den Hunden kommen.
§ 3 Gesundheit des Hundes
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Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und innerhalb des letzten Jahres gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose geimpft wurde (Virushusten nach Absprache).
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Der Hund muss frei von Parasiten (Flöhen und Würmern) sein und entsprechend präventiv geschützt werden.
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Änderungen im Gesundheitszustand sowie der Verdacht auf ansteckende Krankheiten sind unverzüglich mitzuteilen.
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Läufige Hündinnen werden nicht aufgenommen. Wird die Läufigkeit verschwiegen oder tritt sie während der Betreuung auf, übernimmt hundsein keine Haftung für daraus entstehende Folgen oder Kosten.
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Treten während der Betreuung gesundheitliche oder psychische Störungen bzw. Eingewöhnungsprobleme auf, die das gewöhnliche Maß übersteigen, wird der Hundehalter oder der benannte Vertreter unverzüglich informiert.
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Erkrankt oder verletzt sich der Hund während der Betreuung, wird er versorgt. Hält hundsein eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, ist hundsein bevollmächtigt, den Hund namens und im Auftrag des Hundehalters einem Tierarzt vorzustellen.
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Bei ansteckenden oder schweren Erkrankungen, die während des Aufenthalts auftreten, ist hundsein berechtigt, den Hund zu isolieren (Quarantäne) oder an eine Tierklinik zu übergeben, damit eine entsprechende Versorgung gewährleistet ist und keine Schäden gegenüber Dritten (Tier und Mensch) entstehen. Hundsein ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen.
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Sämtliche durch die tierärztliche Versorgung und/oder medikamentösen Behandlung entstehenden Kosten trägt der Hundehalter, ebenso Kosten für Transport und sämtliche Nebenkosten.
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Hunde, die kurz vor dem Abgabetermin erkranken oder operiert wurden, können von der Betreuung ausgeschlossen werden.
§ 4 Bezahlung und Stornierung
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Der Hundehalter erhält ein verbindliches Buchungsformular zur Unterschrift. Nach Unterzeichnung stellt hundsein eine Rechnung über die zu zahlende Vergütung aus. Die Vergütung ist nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, zu zahlen.
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Bei der Tagesbetreuung wird die Zahlungsweise individuell besprochen.
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Bei Rücktritt von der Übernachtbetreuung gelten folgende Regelungen:
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weniger als 6 Wochen vor Termin: 50 %
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weniger als 3 Wochen vor Termin: 70 %
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weniger als 1 Woche vor Termin: 100 %
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Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
§ 5 Haftung
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Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der Betreuung Tierhalter und/oder Eigentümer im Sinne des § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
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Für Schäden, die das Tier bei Dritten verursacht, haftet vorrangig hundsein gemäß § 834 BGB bzw. die Betriebshaftpflicht. Eine von hundsein zu leistende Eigenbeteiligung bis 300 € ist vom Hundehalter zu erstatten.
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Für Beschädigung oder Verlust mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
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Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr bei hundsein abgegeben wird. Ihm ist bekannt, dass der Hund in der Gruppe betreut wird und es dort zu Auseinandersetzungen kommen kann.
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hundsein haftet nicht für Verletzungen, die durch Gruppenhaltung oder Freilauf entstehen können.
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Der Hundehalter weiß, dass Hunde auch in öffentlichen Hundeauslaufgebieten unangeleint geführt werden.
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Trotz sorgfältiger Betreuung kann ein Entweichen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Schadensersatzansprüche bestehen im Rahmen der Betriebshaftpflicht.
TEIL B – EINZELCOACHINGS
§ 6 Vertragsgegenstand
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Vertragsgegenstand sind Einzel- und Gruppenstunden für Hund und Halter.
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Eine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungszieles wird nicht übernommen.
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Die Ausbildung orientiert sich an den Bedürfnissen des Kunden sowie an Rasse, Alter, Geschlecht und körperlichen Voraussetzungen des Hundes.
§ 7 Anmeldung, Vergütung und Rücktritt
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Die Anmeldung kann über die Homepage, postalisch, per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist verbindlich.
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Die Vergütung für Einzelstunden und Gruppenstunden sind den jeweiligen Veröffentlichungen oder auf der Website www.hundsein.de einzusehen oder können bei hundsein erfragt werden.
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Mit der Anmeldung zu einer Einzelstunde ist die Zahlung der jeweiligen Gebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug, bar oder per Überweisung auf das entsprechende Konto von hundsein, zu erfolgen.
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Die Einzelstundenvergütung bezieht sich auf 60 Minuten. Dauert die Einzelstunde länger, erfolgt eine weitere Berechnung in 15-Minuten-Schritten.
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Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
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Das Absagen oder Verschieben eines vereinbarten Einzeltermins oder einer Gruppenstunde muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Erfolgt dies nicht, wird der Termin in voller Höhe berechnet. Versäumte Stunden werden nicht erstattet.
§ 8 Teilnahmevoraussetzungen
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Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
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Der Hund darf keine ansteckenden Erkrankungen haben. Chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit sowie Läufigkeit sind vor Beginn mitzuteilen.
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hundsein ist berechtigt, Hunde mit ansteckenden Erkrankungen vom Unterricht auszuschließen.
§ 9 Haftung
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Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
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hundsein übernimmt keine Haftung für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen.
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Dies gilt ebenso für Schäden oder Verletzungen durch teilnehmende Hunde.
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Der Hundehalter haftet für alle durch ihn oder seinen Hund verursachten Schäden, dies gilt auch für mitgebrachte Hunde.
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Sämtliche Begleitpersonen sind vom Teilnehmer über den Haftungsausschluss zu informieren.
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Wird auf Aufforderung von hundsein der Hund von der Leine gelöst, übernimmt der Teilnehmer die alleinige Verantwortung.
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Der Kunde wurde auf die örtlichen Gegebenheiten und die stets befahrenen Straßen um das Übungsgelände aufmerksam gemacht.
TEIL C – SEMINARE, WORKSHOPS UND VERANSTALTUNGEN
§ 10 Teilnahmevoraussetzungen
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Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
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Der Hund darf keine ansteckenden Erkrankungen haben. Chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit sowie Läufigkeit sind vor Beginn mitzuteilen.
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hundsein ist berechtigt, Hunde mit ansteckenden Erkrankungen vom Seminar auszuschließen.
§ 11 Anmeldung, Vergütung und Rücktritt
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Die Anmeldung kann über die Homepage, postalisch, per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist verbindlich.
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Die Teilnahmegebühren sind den jeweiligen Veröffentlichungen oder auf der Website www.hundsein.de einzusehen oder können bei hundsein erfragt werden.
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Mit der Anmeldung ist die Zahlung der jeweiligen Gebühr fällig. Die Zahlung hat nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug per Überweisung auf das entsprechende Konto von hundsein zu erfolgen.
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Für durch hundsein organisierte Seminare gelten folgende Stornierungsbedingungen:
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bis 8 Wochen vor Beginn: 30 % der Teilnahmegebühr
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bis 4 Wochen vor Beginn: 70 % der Teilnahmegebühr
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ab 4 Wochen vor Beginn: 100 % der Teilnahmegebühr
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Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, entstehen keine zusätzlichen Kosten
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Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder die Leistung nicht erbracht, wird die Teilnahmegebühr erstattet. Weitere Kosten (z. B. Anfahrt, Übernachtung, Dienstausfall) werden nicht übernommen.
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Eine anteilige Erstattung nicht genutzter Leistungen ist ausgeschlossen.
§ 12 Haftung
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hundsein übernimmt keine Haftung für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen.
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Dies gilt ebenso für Schäden oder Verletzungen durch teilnehmende Hunde.
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Der Hundehalter haftet für alle von ihm oder seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Hunde.
-
Sämtliche Begleitpersonen sind vom Teilnehmer über den Haftungsausschluss zu informieren.
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Wird auf Aufforderung von hundsein der Hund von der Leine gelöst, übernimmt der Teilnehmer die alleinige Verantwortung.
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Der Kunde wurde auf die örtlichen Gegebenheiten und die stets befahrenen Straßen am Übungsgelände aufmerksam gemacht.
§ 13 Bild- und Tonaufnahmen
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Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verwendung von Film- und Fotoaufnahmen seines Hundes für Fachpublikationen, Fachbücher sowie Lehr- und Schulungsmaterialien einverstanden und verzichtet auf Vergütung.
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Eigene Aufnahmen durch Teilnehmer während der Veranstaltungen sind nicht gestattet.
§ 14 Urheberrecht
Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
TEIL D – Schlussbestimmungen
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Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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Gerichtsstand ist Horst.
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Es gilt deutsches Recht.
